Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Das Presbyterium brachte auf der Gemeindeversammlung den Antrag ein, zukünftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren auf Wunsch den Segen wie zu einer kirchlichen Trauung zu erteilen. Voraussetzung dafür ist, dass die Partner bzw. Partnerinnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und dass mindestens einer der beiden Mitglied unserer Kirchengemeinde ist. Die Gemeindeversammlung stimmte diesem Antrag einstimmig zu.